Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Der Rat der Gemeinde Himbergen hat in seiner Sitzung am 24.03.2025 die Aufstellung der
Ergänzungssatzung „Rohrstorf- Nord" beschlossen. In dieser Sitzung wurde der vorliegende
Entwurf gebilligt und es wurde beschlossen den vorliegenden Entwurf der Satzung gemäß § 3
(2) BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4 (2) BauGB die Träger öffentlicher Belange zu
beteiligen. Ziel der Satzung ist die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von
Wohnraum zu schaffen und zu einer Arrondierung des Siedlungsrandes zwischen den Orts-
teilen Rohrstorf und Kettelstorf beizutragen.
Download: BEKANNTMACHUNG - Ergänzungssatzung „Rohrstorf- Nord" (PDF)
Download: Ergänzungssatzung „Rohrstorf- Nord“ Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 (2) BauGB (PDF)
Die ersten Treffen der Arbeitskreise für die regenerative Energie in der Gemeinde Himbergen haben bereits stattgefunden.
Wer noch mitmachen möchte, kann noch einsteigen.
Weitere Informationen zu den Gruppen gibt es im Gemeindebüro (Telefon 05828 – 543, eMail: gemeinde.himbergen@t-online.de)
oder bei den Arbeitskreisleitungen:
Gruppe „Wind“: Michael Schütt, eMail: schuett@eutektikum.eu
Gruppe „PV“: Friedrich-W. Strampe, eMail: fw.strampe@gmail.com
Aufgabe der Dorfentwicklung ist es, die ländlichen Siedlungen in ihrer charakteristischen Vielfalt zu erhalten, neuen funktionalen Anforderungen anzupassen und in die Landschaft einzubinden.
Voraussetzung für ein aktives Geschehen im Rahmen der Dorfentwicklung ist die Aufnahme in das Programm zur Förderung der Dorfentwicklung in Niedersachsen.
In den Dörfern des Dorfentwicklungsprogramms werden Planungen, Umsetzungsbegleitung und Maßnahmen bezuschusst, die umfangreiche private und öffentliche Erneuerungsvorhaben initiieren.
Darüber hinaus werden viele Vorhaben angestoßen und auf den Weg gebracht, die auf der eher ideellen Ebene einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Lebens auf dem Lande leisten.
Aktivierende Beteiligung und Einbindung der Betroffenen in den Planungsprozess bewirken ein hohes Maß an Identifikation und Nachhaltigkeit.
Engagierte Planer und Verwaltung sowie eine motivierte Dorfbevölkerung sorgen so regelmäßig für eine erfolgreiche Umsetzung von Ideen und Initiativen.
[Quelle: Amt für regionale Landesentwicklung - Lüneburg]
Weitere Informationen zur Dorfentwicklung in Niedersachsen
Fragen an den Gemeinderat
Felix Quittenbaum
Telefon: 05828-968803
Wirtschaftsförderung Uelzen aktiv
Sascha Blumenberg
Telefon: 0581-828000
LüneCom
Hotline
Telefon: 04131-7066777
Montag bis Freitag von 09:00 – 17:00 Uhr
Anmeldung:
Gemeindebüro Himbergen,
beim CJD
oder direkt im Hort
Informationen (CJD):
Frau Bähre, Telefon: 0511/8783911
Herr Tetzlaff, Telefon: 05803/987521
Betreuungszeiten
an Schultagen von 12:50 Uhr bis 16:20 Uhr
in den Ferien täglich von 8 Uhr bis 16 Uhr (6 von 12 Wochen)