Bauen und wohnen in der Gemeinde Himbergen

Baugebiet: "An der Feldlerche" in Himbergen

Attraktives Baugebiet
Grundstücke:  "An der Feldlerche"

Der 2. Baugebiet ist in Planung! Nähere Informationen folgen!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gemeinde Himbergen, Gemeindebüro
Bahnhofstraße 1
29584 Himbergen
Telefon: 05828-543
eMail: gemeinde.himbergen@bevensen-ebstorf.de

Informationen:

  • Hebesatz: 420 v. H.
  • Gasversorgung: SVO
  • Stromversorgung: EV Dahlenburg-Bleckede
  • DSL: Glasfaserverträge müssen von der Gemeinde übernommenwerden

Infrastruktur:

  • Supermarkt
  • Kindertagesstätte und Schule
  • Arztpraxis
  • Tankstelle, Werkstatt
  • Läden: Antikes, Imbiss, Schreibwaren, Spielzeug, Poststelle, Bastelbedarf

Baugebiet Bauplätze Himbergen attraktiv

Flurstück Anschrift Grundstücksgröße Kaufpreis 75€/qm Bemerkung
135/28 Zur Feldlerche 5 979 73.425,00 Verkauft
         
Es gelten die Ratsbeschlüsse zum Baugebiet (Zur Feldlerche 1-8)!

Flurstück Anschrift Grundstücksgröße Kaufpreis 90€/qm Bemerkung
134/11 Zur Feldlerche 8 907 81.630,00
134/12 Zur Feldlerche 10 954 85.860,00  
134/13 Zur Feldlerche 12 920 82.800,00  
134/15 Zur Feldlerche 14 906 81.540,00
134/16 Zur Feldlerche 16 892 80.280,00  
134/17 Zur Feldlerche 18 893 80.370,00  
134/18 Zur Feldlerche 20 888 79.920,00  
134/19 Zum Botterbusch 33 834 75.060,00  
134/20 Zum Botterbusch 35 811 72.990,00  
134/21 Zum Botterbusch 37 813 73.170,00  
134/22 Zur Feldlerche 17 814 73.260,00 Reserviert 
134/23 Zur Feldlerche 19 812 73.080,00  
134/24 Zur Feldlerche 21 869 78.210,00  
134/25 Zur Feldlerche 11 838 75.420,00  
134/26 Zur Feldlerche 9 865 77.850,00  
134/27 Zur Feldlerche 15 812 73.080,00 Reserviert 
         


Ratsbeschlüsse zum Baugebiet (Zur Feldlerche 8-20 und Zum Botterbusch 33 -37)

Der Rat der Gemeinde Himbergen beschließt, die im Bereich des Bebauungsplans „Zwischen Fuchskamp und Botterbusch II“ gelegenen Baugrundstücke, unabhängig von ihrer Bebaubarkeit, zu einem Preis von 90,00 €/m² erschlossen an Bewerber zu veräußern.
Der Rat der Gemeinde beschließt, dass die Reihenfolge der Vergabe der Baugrund- stücke nach dem zeitlichen Eingang der Bewerbung erfolgen soll.
Der Rat der Gemeinde beschließt, dass pro Bewerber nur der Kauf von einem Grund- stück möglich ist.
Der Rat der Gemeinde beschließt, dass die Käufer sich verpflichten, den von der Ge- meinde mit dem Landkreis Uelzen abgeschlossenen Glasfaservertrag 2.0 zu über- nehmen.
Der Rat der Gemeinde beschließt, dass die Käufer natürliche Personen (ohne ge- werblichen Hintergrund) sind. Ehepaare, Lebenspartner und Kinder werden als Ein- heit angesehen.
Der Rat der Gemeinde beschließt, dass Grundstücksbewerbungen nicht übertragbar sind. Das heißt, dass die Person, die aus der Interessentenliste ausgewählt wurde, bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auch als Käufer auftreten muss. Eine Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Die Erweiterung der Käuferseite um den Ehe-Lebenspartner ist möglich, es darf sich jedoch nicht um eine Person handeln, die ebenfalls als Bewerber am Verfahren beteiligt war.
Der Rat der Gemeinde beschließt, dass dieser Beschluss für zukünftig zurückgege- bene Baugrundstücke Anwendung finden soll.
Der Rat der Gemeinde beschließt, dass die Vergabe und der Verkauf nach den vor- genannten Kriterien durch den Bürgermeister erfolgen soll.



Miet-Wohnungsmarkt

Aktuelle Mietangebote finden Sie im Informationsfenster des Gemeindebüros (Bahnhofstraße 1). Jeder Vermieter kann seine leer stehenden Wohnungen kostenlos anbieten.
Kontaktaufnahme der Wohnungssuchenden direkt mit dem Vermieter.

Freie Wohnungen in der Gemeinde Himbergen:
(Weitere Informationen sind über die Vermieter einzuholen -
Die Gemeinde vermittelt nicht!)

Leider haben wir zur Zeit kein gemeldetes Mitobjekt.

Grundstück (privat):
Leider haben wir zur Zeit kein gemeldetes Grundstück oder Haus.